Xenon-Licht Umrüstung
Licht: Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-Licht
Zum nachträglichen Einbau von Xenon-Licht in Scheinwerfern, werden im Handel für Fahrzeugzubehörteile, häufig Lichtquellen mit Gasentladung und Vorschaltgeräten angeboten. Derartige Lichtquellen, wurden aber ausschließlich nur mit herkömmlichen Glühbirnen als Leuchtmittel genehmigt. Diese Gasentladungs-Lichtquellen werden auch als Xenon-Glühlampen bezeichnet, die auch schon als umgerüstete Scheinwerfer im Angebot zur Verfügung stehen.
Jedoch ist diese Art von Umrüstung nicht zulässig und alle nachträglichen Veränderungen an den originalen Scheinwerfern, ziehen ein Erlischen der Bauartgenehmigung für Scheinwerfer und damit auch ein Erlischen der Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug nach sich.
Das Umrüsten von Scheinwerfer auf Xenon-Licht ist nur dann möglich, wenn der Einbau durch einen kompletten Scheinwerfersatz ersetzt wird und eine dementsprechende Bauartgenehmigung vorliegt. Hierbei ist folgendes zu Beachten: alle KFZ die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, müssen zusätzlich mit einer – automatischen Leuchtweitenregelung – einer Scheinwerferreinigungsanlage und mit einer Technik ausgerüstet sein, welches den ständigen Betrieb des Abblendlichts, selbst bei Fernlicht gewährleistet. Um sicher zu gehen, dass die Scheinwerfer auch über eine gültige Bauartgenehmigung verfügen, erwerben Sie deshalb nur Xenon-Licht Umrüstsätze, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis, oder aber ein Teilegutachten vorliegt.
Welche Umbauarbeiten zusätzlich zur Umrüstung auf Xenon-Licht notwendig werden, erfahren Sie aus der zugehörigen Einbauanleitung.