Tipps zur Gebrauchtwagen-Garantie
Wenn ein gerade erst gekaufter Gebrauchtwagen plötzlich einen Motorschaden hat, ist dies für den Verbraucher sehr ärgerlich. Schließlich kann dies für den Autobesitzer sehr teuer werden, wenn die daraus entstehenden Kosten nicht von einer Gebrauchtwagengarantie abgesichert werden. Jedoch kommt dies immer häufiger vor, sodass es wichtig ist, sich ein Paar kleine Tipps zu merken.
Die normale Gebrauchtwagen-Garantie wird im Gesetz nicht vorgeschrieben. Doch bei der Sachmängelhaftung bzw. der Gewährleistung sieht es anders aus. Denn diese Mängelhaftung wird im Gesetz kann speziell genannt und würde somit in Kraft treten. Wobei diese Haftung nichts anderes aussagt, als dass der Verkäufer bis zu zwei Jahren dafür geradestehen muss, dass er sein Fahrzeug ohne Mängel verkauft hat. Sollte jedoch trotzdem ein Problem auftreten, wie beispielsweise ein Motorschaden, muss der Verkäufer einen Beweis antreten, dass dieses Problem erst nach dem Kauf aufgetreten ist.
Darüber hinaus kann es sehr hilfreich sein, gleich beim Kauf eine Gebrauchtwagen-Garantie mit abzuschließen. Immerhin sorgt diese Garantie für Klarheit, besonders darüber, wer im Schadensfall den Schaden bezahlen muss. Wobei diese Kosten von der jeweiligen Versicherung übernommen werden. Jedoch sollte man sich die Garantie gut anschauen, denn nicht mit allen Gebrauchtwagen-Garantien ist der Autobesitzer später vollständig abgesichert. Schließlich können die einzelnen Bedingungen sehr unterschiedlich ausfallen. Denn während einige Verträge sogar die Verschleißteile mit übernehmen, gibt es auch Verträge, bei denen die Garantie nur sehr begrenzte Teile absichert.
Der Kraftfahrer kann diese Gebrauchtwagen-Garantie, sowohl bei den Vertriebsorganisationen erhalten, wie bei freien Händlern oder dem Hersteller.
Wohingegen dies bei einem privaten Autokauf ganz anders aussieht. Denn wer sein Gebrauchtwagen von einer Privatperson kauft, hat nicht nur oftmals deutlich niedrigere Preise, sondern gleichzeitig ein viel höheres Risiko.
Schließlich werden hier die Gebrauchtwagen-Garantien inzwischen nicht mehr angeboten. Somit kann man den Privatverkäufer bei Mängeln auch nicht haftbar machen, solange es sich hierbei nicht um ein verschwiegenes Problem handelt.