Autotuning & Kfz News

October 17, 2008

Tagfahrlicht

Filed under: Licht — Tags: — admin @ 3:50 pm

Licht: Tagfahrlicht

Im Ausland ersparen spezielle automatische Leuchten teilweise viel Ärger.

Während schon in einigen beliebten Reiseländern die Pflicht besteht, auch am Tag mit Licht zu fahren, wird dieses auch immer mehr in ganz Europa aktuell. Wer in manchen Ländern vergisst sein Licht einzuschalten, den erwartet zum Teil ein hohes Bußgeld.

Um diesem Risiko zu entgehen, gibt es spezielle, automatische Tagfahrleuchten, womit dem Fahrer ein Vergessen des Einschaltens erspart bleibt. Diese Tagfahrleuchten, sind ganz speziell für das Erkennen bei Tageslicht konstruiert und sehen aus wie kleine Nebelscheinwerfer. Für alle Länder in Europa gilt eine verbindliche Zulassungsvorschrift mit dem Zeichen ECE-R87, die den Einsatz dieser Tagfahrleuchten auch ohne Stand- und Rücklicht zulässt. Aus dem Aus- und Inland belegen mehrere Studien, dass das Fahren mit Tagfahrlicht die Zahlen der Unfälle reduziert.

Zudem sei ein deutlicher Rückgang aller Abbiege-Unfälle zu verzeichnen und auch Fußgänger, besonders aber Kinder, können heranfahrende Fahrzeuge eher erkennen.

Weitere Infos finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Eine Firmenübersicht zum Thema Licht bietet industrystock.de

KFZ Beleuchtung Auto Beleuchtung Tuning

Filed under: Licht — Tags: — admin @ 3:34 pm

LIcht: Informationen zur Beleuchtung an Fahrzeugen

Damit sichergestellt werden kann, dass Signale von Scheinwerfern, Rückleuchten, Blinkern, Reflektoren oder ähnlichem, an KFZ und dessen Anhängern eindeutig identifiziert werden können, dürfen nur solche Licht- bzw. Leucht-Einrichtungen am Fahrzeug installiert sein, die auch den Bestimmungen der StVZO (Straßenverkehrs- Zulassungsordnung- Ordnung) entsprechen. Häufig werden auch die Bestimmungen der StVZO durch EU-Richtlinien ergänzt, wie zum Beispiel durch die ECE, (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa). So ist genauestens vorgeschrieben, dass alle Beleuchtungseinrichtungen die nach vorn strahlen ausnahmslos , weißes, sowie nach hinten gerichtete Beleuchtungen, rotes Licht abgeben dürfen.

Weiterhin dürfen an den Seiten eines KFZ, nur Leuchten mit gelb abstrahlendem Licht angebracht sein. Davon sind nur ausgenommen, Rückfahrscheinwerfer mit weißem Licht, Nebel Scheinwerfer mit hellgelben Licht und Blinker mit gelben Licht.

Durch diese einheitliche Gesetzgebung wird für jeden Verkehrsteilnehmer eindeutig sichtbar, ob ihm das Fahrzeug entgegen kommt, sich von ihm entfernt, oder ob das Fahrzeug quer von ihm bewegt wird. Zudem müssen alle für die Beleuchtung zuständigen Einrichtungen bauartgenehmigt sein und das dafür vorgesehene Genehmigungszeichen tragen. Das Genehmigungszeichen besteht aus einer Genehmigungsnummer und dem Zeichen der Genehmigungsbehörde. Natürlich müssen auch alle am Fahrzeug angebrachten Beleuchtungseinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Dabei gelten auch keinerlei Ausnahmen, ob das Fahrzeug im Stand, oder während der Fahrt beleuchtet wird.

Nicht zugelassen, sind hinter den Innenscheiben betriebene Leuchtkörper wie zum Beispiel beleuchtete Namensschilder oder Leuchtdioden, Christbäume oder ähnlichem. Ebenso wenig sind nicht genehmigte Dach- oder Untergrundbeleuchtungen gestattet.

Xenon-Licht Umrüstung

Filed under: Licht — Tags: — admin @ 3:27 pm

Licht: Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-Licht

Zum nachträglichen Einbau von Xenon-Licht in Scheinwerfern, werden im Handel für Fahrzeugzubehörteile, häufig Lichtquellen mit Gasentladung und Vorschaltgeräten angeboten. Derartige Lichtquellen, wurden aber ausschließlich nur mit herkömmlichen Glühbirnen als Leuchtmittel genehmigt. Diese Gasentladungs-Lichtquellen werden auch als Xenon-Glühlampen bezeichnet, die auch schon als umgerüstete Scheinwerfer im Angebot zur Verfügung stehen.

Jedoch ist diese Art von Umrüstung nicht zulässig und alle nachträglichen Veränderungen an den originalen Scheinwerfern, ziehen ein Erlischen der Bauartgenehmigung für Scheinwerfer und damit auch ein Erlischen der Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug nach sich.

Das Umrüsten von Scheinwerfer auf Xenon-Licht ist nur dann möglich, wenn der Einbau durch einen kompletten Scheinwerfersatz ersetzt wird und eine dementsprechende Bauartgenehmigung vorliegt. Hierbei ist folgendes zu Beachten: alle KFZ die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, müssen zusätzlich mit einer – automatischen Leuchtweitenregelung – einer Scheinwerferreinigungsanlage und mit einer Technik ausgerüstet sein, welches den ständigen Betrieb des Abblendlichts, selbst bei Fernlicht gewährleistet. Um sicher zu gehen, dass die Scheinwerfer auch über eine gültige Bauartgenehmigung verfügen, erwerben Sie deshalb nur Xenon-Licht Umrüstsätze, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis, oder aber ein Teilegutachten vorliegt.

Welche Umbauarbeiten zusätzlich zur Umrüstung auf Xenon-Licht notwendig werden, erfahren Sie aus der zugehörigen Einbauanleitung.

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