Scooter Tuning und die Folgen
Wer mit 16 Jahren den Führerscheinklasse M macht, ist berechtigt einen Motorroller bis zu 50ccm zufahren. Im Normalfall fahren diese Scooter im Schnitt nicht schneller als 50km/h. Diese geringe Endgeschwindigkeit ist für viele Grundgenug, ihren Scooter schneller zumachen. Das Einfachste ist die vorhandene Drosselklappe zu entfernen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Tricks und Mittel den Scooter noch schneller zumachen. Aber allein schon wenn die Drosselklappe entfernt wird, ist die Endgeschwindkeit höher und die Beschleunigung spürbar schneller. Wenn jedoch am Scooter etwas technisch manipuliert wird, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des Rollers und, was viele nicht wissen bzw. leichtfertig in Kauf nehmen, der Versicherungsschutz geht ebenfalls verloren. Das bedeutet, dass man bei einem selbstverursachten Verkehrsunfall keinen Versicherungsschaden geltend machen kann. Die Kosten müssen selber getragen werden.
Durch das vorgenommene Tuning besitzt der Roller mehr als 50ccm. Somit ist man dann auch nicht mehr berechtigt, den Roller zufahren. Besitzt man nämlich nur einen Führerschein Klasse M, darf man nur Roller bis max. 50 ccm fahren. Wird man von der Polizei erwischt, wird fahren ohne gültigen Führerschein vorgeworfen und das Fahren einen Rollers ohne zulässige Betriebserlaubnis. Diese beiden Verstöße sind verheerend. Es ist nicht nur eine hohe Geldstrafe zu erwarten sondern auch Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger in der Probe kommt zudem auch noch ein Seminar für Fahranfänger hinzu. Sollte dieses Vergehen nicht das Erste sein, sondern der Fahranfänger bereits mehrmals durch erhöhte Geschwindgkeiten etc. aufgefallen sein, kann neben dem ASF auch eine medizinisch psychologische Untersuchung folgen, in der die Fahrtauglichkeit überprüft und bewiesen werden muss, eher man wieder aktiv am Strassenverkehr teilnehmen kann.