Unsachgemäßes Tunen
Neben umfangreichen Veränderungen an der Karosserie, werden teilweise auch sehr heftige Umgestaltungen im Innenraum vorgenommen.
Dabei kommen oft folgende Beanstandungen zu Tage:
- Beim Kauf von Fahrzeugteilen, die in KFZ- Zubehörläden frei erworben werden können, werden Auflagen und Einschränkungen für den Einsatz ignoriert, insbesondere wenn für diese Teile zum Bsp. nach ABE, ein Teilgutachten erforderlich ist und diese nur unter bestimmten, sicherheitstechnischen Voraussetzungen eingebaut oder betrieben werden dürfen. Ebenso entfällt sehr oft die Anbauabnahme, wonach laut StVZO § 19 Abs.3, die Betriebserlaubnis verfällt.
- Durch das Manipulieren an Fahrwerksteilen, wird oft die geforderte Bodenfreiheit missachtet, die bei flexiblen Fahrzeugteilen mindestens sieben Zentimeter und bei festen mindestens acht Zentimeter vorgeschrieben sind, was selbst einige Fahrzeughersteller fordern.
- Abstände zwischen Bereifung und Radkasten werden unterschritten, wobei der Reifen zum Beispiel durch mechanische Belastung, oder auch durch thermische Einflüsse platzen kann.
- Serienmäßig, eingebaute Luftfilter werden manipuliert, oder es werden unzulässige Luftfilter installiert.
- Serienmäßige Abgasanlagen werden manipuliert, indem einfach die Schalldämpfer entfernt, oder unzulässige eingebaut werden. Unzulässig sind z. Bsp. Schalldämpfer aus dem Rennsport.
- Ohne Anbauabnahme oder Beachtung von Auflagen, werden Distanzscheiben verwendet.
- Der Katalysator wird entfernt, so dass nicht nur die Betriebserlaubnis erlischt, sondern laut Kraftfahrzeugsteuergesetz, liegt dafür auch eine Straftat vor.
- Zur Leistungssteigerung werden Lachgasanlagen verwendet, dass ebenfalls illegal ist.
- Es werden Aluminium-Pedalauflagen falsch und ohne Gutachten, unter Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben eines Teilgutachtens angebracht, wobei die Gefahr besteht, zwei Pedale auf einmal zu betätigen.
- Rückleuchten werden lackiert, worunter die Lichtdurchlässigkeit sehr stark leidet.
Die Folgen
Beim unsachgemäßen Tuning, kommt es häufig zur Stilllegung der Betriebserlaubnis.
Dabei dient ein anerkannter Sachverständiger, der das manipulierte Fahrzeug begutachtet, als Beweismittel.
Hier gillt: die Entziehung der Betriebserlaubnis ist das Eine, eine unumgängliche Anzeige wegen einer Straftat das Andere.
Folgende Kosten können auf den Fahrzeughalter zukommen:
- Sachverständigen-Gutachten je nach Umfang: bis zu 600 Euro
- Abschleppen: zwischen 150 bis zu 200 Euro
- Bußgeld: und bis zu vier Punkte in Flensburg zwischen 65-200 Euro
- Verwaltungsgebühren: 20 Euro
- Zurückbau: unterschiedlich hoch
- Wiedervorstellung: 45 Euro
Bei einer möglichen Gerichtsverhandlung, können dazu noch für Gutachter, eventuelle Zeugen, Rechtsanwalt und Gerichtsgebühren, zwischen 300 und 500 Euro hinzu kommen.